LOTZ SERVICE
Ladekran-Schulungen
Ein Kranführer trägt die Verantwortung für die Maschine, mit der er umgeht. Er muss das sichere Steuern beherrschen, Sicherheitsvorschriften, Betriebsanleitungen und Betriebanweisungen kennen und beachten. Der Arbeitgeber ist gemäß § 12 ArbSchG (Arbeitsschutzgesetz) und § 12 BetrSichV (Betriebssichersicherheitsverordnung) verantwortlich dafür, dass seine Beschäftigten ausreichend und angemessen unterwiesen werden.
Wir führen Ladekran-Schulungen bei uns an den Standorten Koblenz und Trier-Föhren, oder sofern gewünscht auch direkt bei Ihnen vor Ort durch.
Die Bedienung von LKW-Ladekranen ist nur Personen erlaubt:
- die das 18. Lebensjahr vollendet haben
- die in der Bedienung der LKW-Ladekrane unterwiesen sind
- die ihre Befähigung gegenüber dem Unternehmer nachgewiesen haben (Befähigungsnachweis / Kranführerschein)
- die vom Unternehmer ausdrücklich und schriftlich mit dem Bedienen der LKW-Ladekrane beauftragt sind
Die Kranführerschein-Ausbildung bei Lotz beinhaltet:
- Rechtliche Grundlagen
- Aufgaben und Pflichten des Kranführers
- Krantechnik
- Anschlag- und Lastaufnahmeeinrichtungen
- Praktische Übungen mit dem LKW-Ladekran
- Theoretische und praktische Abschlussprüfung
- Erteilung des Befähigungsnachweises / Kranführerscheins